Wir werden im Vorfeld versuchen, Ihre sozialrechtlichen Angelegenheiten außergerichtlich zu erledigen. Nur soweit Ihre Ansprüche insoweit nicht durchsetzbar sein sollten, muss ggfs. der Weg zum Gericht gewählt werden, ob es um die Heranziehung zum Unterhalt geht oder ob Sie Ansprüche gegen das Sozialamt geltend machen.