Unabhängig, ob Sie sich als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer an uns wenden, wir bearbeiten Ihr Problem aus jeweils beiden Blickwinkeln, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wir entwerfen und überarbeiten Dienst- und Arbeitsverträge, beraten und vertreten bei Änderungen und Auflösungen von Dienst- und Arbeitsverhältnissen außergerichtlich wie im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Wir verhelfen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus bestehenden und beendeten Beschäftigungsverhältnissen. Im Betriebsverfassungsrecht respektive im Personalvertretungsrecht betreuen wir sowohl Arbeitgeber als auch Betriebsräte und Personalräte. Wir halten Seminare und Fortbildungsveranstaltungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.



Zuständiger Anwalt:
Rechtsanwalt Claus Huber-Wilhelm (Fachanwalt)