Im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrechts beraten wir bei der Neugründung, Erwerb, Veräußerung, Umwandlung, Verschmelzung, Sanierung, Liquidation und Auseinandersetzungen von Gesellschaften und gewerblichen Unternehmen. Die erforderlichen Verträge werden im Bedarfsfall in enger Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern und Steuerberatern entworfen und verhandelt.


Zuständige Anwälte:
Rechtsanwalt Claus Huber-Wilhelm