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Kompetente Beratung und Vertretung durch unsere Kanzlei

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und ist ein komplexes Rechtsgebiet, das fundiertes Fachwissen erfordert. Ob es um eine Kündigung, einen Arbeitsvertrag, Abfindungen, Mobbing am Arbeitsplatz oder die Durchsetzung von Lohnansprüchen geht – unsere Rechtsanwaltskanzlei steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und Expertise zur Seite. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und setzen Ihre Interessen mit Nachdruck durch – sei es außergerichtlich oder vor Gericht.

Kompetente Beratung und Vertretung </br>durch unsere Kanzlei

Ihre Rechte kennen und durchsetzen.

Rechtssicherheit von Anfang an.

Faire Lösungen bei Trennungen.

Am Arbeitsplatz entschlossen handeln.

Ihr gutes Recht einfordern.

Kündigung und Kündigungsschutz

Eine Kündigung ist oft ein einschneidendes Ereignis, das viele Fragen aufwirft. Ist die Kündigung rechtlich wirksam? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Besteht ein Anspruch auf eine Abfindung? Unsere Kanzlei prüft Ihre Kündigung auf Herz und Nieren und berät Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten. Wir unterstützen Arbeitnehmer bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage und begleiten Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung von Kündigungen. Unser Ziel: Ihre Rechte wahren und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden.

Arbeitsvertrag

Ein gut formulierter Arbeitsvertrag ist die Grundlage für ein faires Arbeitsverhältnis. Doch oft enthalten Verträge Klauseln, die rechtlich fragwürdig sind – etwa zu Überstunden, Bonuszahlungen oder Wettbewerbsverboten. Unsere Kanzlei überprüft Ihren Arbeitsvertrag auf rechtliche Schwachstellen und berät Sie zu Themen wie Befristung, Probezeit oder Kündigungsfristen. Für Arbeitgeber erstellen wir maßgeschneiderte Arbeitsverträge, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und Ihre Interessen schützen.

Abfindung

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, stellt sich oft die Frage nach einer Abfindung. Wir helfen Arbeitnehmern, ihren Anspruch auf eine Abfindung durchzusetzen – sei es nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrags. Gleichzeitig unterstützen wir Arbeitgeber dabei, Abfindungsvereinbarungen rechtssicher zu gestalten und Konflikte zu vermeiden. Unsere Kanzlei verhandelt für Sie und sorgt dafür, dass Sie eine faire Lösung erhalten.

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Mobbing, Diskriminierung oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sind schwerwiegende Probleme, die nicht toleriert werden dürfen. Unsere Kanzlei unterstützt betroffene Arbeitnehmer dabei, ihre Rechte durchzusetzen – etwa durch Schadensersatzansprüche oder Maßnahmen gegen den Arbeitgeber. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und vertreten Sie konsequent, um eine Lösung zu finden. Arbeitgeber unterstützen wir bei der Prävention und der rechtlichen Aufarbeitung solcher Vorfälle, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Lohnansprüche und Arbeitszeugnis

Haben Sie ausstehende Lohnansprüche, etwa für Überstunden oder nicht gezahlte Boni? Wir setzen Ihre Ansprüche durch – notfalls auch vor Gericht. Ebenso prüfen wir Ihr Arbeitszeugnis auf versteckte negative Formulierungen und helfen Ihnen, ein faires und korrektes Zeugnis zu erhalten. Arbeitgeber beraten wir bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen, die sowohl den Interessen des Unternehmens als auch den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Fragen & Antworten

Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie schnell handeln. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht in Freising prüfen Ihre Kündigung auf Formfehler, Fristen und mögliche Unwirksamkeit – und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen, z. B. bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot (§ 1a KSchG). In der Praxis lassen sich aber oft Abfindungen durch Verhandlungen erzielen. Wir setzen uns gezielt für Ihre finanziellen Interessen ein.

Eine Abmahnung kann ein Warnsignal des Arbeitgebers sein – oder eine Vorbereitung auf eine spätere Kündigung. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung, verfassen Gegendarstellungen und helfen Ihnen bei der Entfernung aus der Personalakte, falls sie unberechtigt war.

Arbeitsverträge enthalten oft unwirksame Klauseln zu Überstunden, Ausschlussfristen oder Wettbewerbsverboten. Wir prüfen Ihren Vertrag rechtlich und zeigen auf, wo Ihre Rechte gestärkt oder erweitert werden können – z. B. bei Gehalt, Urlaub oder Befristungen.

Auch befristete Arbeitnehmer haben Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsschutz (je nach Dauer und Art der Befristung). Wir prüfen, ob Ihre Befristung rechtlich wirksam ist oder ob sich daraus ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ergibt.

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche. Tarifverträge oder Arbeitsverträge gewähren oft mehr Urlaub. Wir helfen Ihnen, wenn Ihr Arbeitgeber den Urlaub verweigert, nicht vollständig gewährt oder Urlaubsansprüche verfallen lässt.

Eine Versetzung muss sich im Rahmen des Arbeitsvertrags und des Weisungsrechts (§ 106 GewO) bewegen. Wir prüfen, ob eine Versetzung zulässig ist – etwa bei Standortwechsel, geänderter Tätigkeit oder Arbeitszeit – und vertreten Ihre Rechte bei unzumutbaren Änderungen.

Ob Überstunden zu leisten sind, hängt vom Arbeitsvertrag ab. Auch die Vergütung ist vertraglich oder tariflich geregelt. Wir klären, ob Sie zur Mehrarbeit verpflichtet sind und ob Ihnen ein Anspruch auf Auszahlung oder Freizeitausgleich zusteht.

Während der Probezeit gilt ein vereinfachter Kündigungsschutz: Die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen, ein besonderer Kündigungsschutz besteht meist nicht. Bei bestimmten Konstellationen (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung) prüfen wir Ihre Schutzrechte.

Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu 6 Wochen bei Krankheit. Danach kann Krankengeld greifen. Arbeitgeber dürfen bei häufiger Krankheit kündigen – wir prüfen, ob eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist oder ob eine Klage Erfolg verspricht.

Die Kosten für die erbrechtliche Beratung variieren je nach Komplexität und Umfang und lassen sich daher nicht pauschal beziffern. In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre Wünsche und klären, welche Abrechnungsmöglichkeit für Sie die Beste ist. Weitere Infos finden sie HIER.

Kontaktaufnahme Schritt für Schritt

Schildern Sie uns bitte kurz, um welchen Sachverhalt es sich handelt. So können unsere Mitarbeiter Sie direkt an den richtigen Anwalt weiterleiten. Bitte halten Sie neben Ihren Kontaktdaten weitere Unterlagen bereit, damit wir sogleich klären können, ob gegebenenfalls Fristen einzuhalten sind oder bspw. eine Rechtsschutzversicherung existiert.

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