
Weitere Rechtsgebiete & Informationen
Neben unseren Schwerpunkten im Arbeitsrecht und Erbrecht, beraten wir Sie natürlich auch gerne in allen weiteren Rechtsgebieten. Ebenso finden Sie hier weitere nützliche Informationen, sowie Downloads.
Was wir abdecken
Sie suchen kompetente Beratung im Gesellschaftsrecht oder Unternehmensrecht? Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Neugründung, Umwandlung, Verschmelzung, Sanierung, Liquidation oder Auseinandersetzung von Gesellschaften und Unternehmen. Ob Erwerb, Veräußerung oder Vertragsgestaltung – wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Kooperationspartnern. Vertrauen Sie auf unsere Expertise für rechtssichere Unternehmensprozesse.
Unsere Kanzlei ist Ihr Partner im nationalen und internationalen Handelsrecht. Wir gestalten und verhandeln Verträge, betreuen die Vertragsdurchführung und vertreten Ihre Interessen vor Gerichten und Schiedsgerichten. Unser Leistungsspektrum umfasst Firmenrecht, Registerrecht, Handelsvertreterrecht, Franchising, Lizenzvertragsrecht und Vertriebsrecht. Wir prüfen und erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs), um Ihre rechtlichen Risiken zu minimieren.
Rechtsanwalt Claus Huber-Wilhelm, seit über 60 Jahren erfahrener Pilot, ist Ihr Ansprechpartner im Luftrecht. Wir bearbeiten Luftfahrzeugunfälle, Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren mit höchster Fachkompetenz. Ob Haftungsstreitigkeiten oder behördliche Verfahren – wir setzen Ihre Rechte durch.
Mit seiner Erfahrung als Berufsskilehrer ist Rechtsanwalt Claus Huber-Wilhelm Ihr Experte im Sportrecht. Wir unterstützen Sie bei Sportunfällen, Verkehrssicherungsfragen, Sportstättenverträgen und Sportlerverträgen. Unser Ziel: Ihre Interessen rechtssicher und effizient vertreten.
Im Strafrecht verteidigen wir Sie zuverlässig – von Ordnungswidrigkeiten über Verkehrsdelikte, Jugendstrafsachen, Betäubungsmittelvergehen bis hin zu Kapitalverbrechen. Unsere Anwälte sind durch tägliche Auseinandersetzung mit Gesetzgebung und Rechtsprechung bestens qualifiziert. Wir begleiten Sie durch alle Instanzen, bis zum Bundesgerichtshof, und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung im Verkehrsrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir regulieren Verkehrsunfälle, verteidigen Sie in Verkehrsstrafsachen und setzen Ihre Ansprüche bei Fahrerlaubnisentzug oder Wiedererteilung durch. Mit jahrzehntelanger Erfahrung garantieren wir optimale Ergebnisse.
Ob Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag oder individuelle Verträge – im Vertragsrecht sind wir Ihr Partner. Wir entwerfen, prüfen und aktualisieren Verträge sowie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs). Gerichtlich und außergerichtlich setzen wir Ihre Vertragsrechte durch. Vertrauen Sie auf nachhaltige und rechtssichere Lösungen.
Im Zivilrecht steht der Mandant im Mittelpunkt. Wir entwickeln maßgeschneiderte Strategien für Ihre privaten und unternehmerischen Rechtsfragen. Ob Streitigkeiten, Vertragsangelegenheiten oder Haftungsfragen – wir beraten und vertreten Sie umfassend und zielorientiert.
Unsere Wirtschaftsberatung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Wir lösen komplexe Rechtsfragen im Vorfeld wirtschaftlicher Entscheidungen schnell, effizient und kostengünstig. Mit Beratungsverträgen sichern Sie sich jederzeit verfügbaren Rechtsrat – eine Alternative zur eigenen Rechtsabteilung. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie auf allen Rechtsgebieten.
Möglichkeiten der Abrechnung
Wenn Sie rechtschutzversichert sind, wäre es von Vorteil, wenn Sie sich die Kostenübernahme bereits im Voraus schriftlich bestätigen lassen. Ansonsten nehmen Sie bitte Ihre Rechtschutzversicherungspolice mit, damit wir eine mögliche Kostenschutzübernahme einholen können. Bedenken Sie aber bitte, dass hierbei Kosten entstehen können, die Sie im Falle der Nichtübernahme tragen müssten.
Falls Sie über keine Rechtschutzversicherung verfügen oder diese die Beratungskosten nicht trägt, sind Sie verpflichtet die Kosten hierfür selbst zu tragen.
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab, übersteigen aber bei einem Erstberatungsgespräch bei Privatpersonen eine Beratungsgebühr von i.d.R. 250 Euro zzgl. MwSt nicht. Klären Sie dies bitte sicherheitshalber im Voraus mit uns ab.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dessen Vergütungsverzeichnis (RVG und VV). Hier richten sich die Kosten, die auf Sie zukommen nach dem Gesetz. Entscheidend ist zum einen der sogenannte Gegenstandwert, also einfach gesagt der Betrag, um den Sie streiten, zum anderen ist wichtig, was der Anwalt genau für Sie tut.
Honorarvereinbarung
Abrechnung nach Honorarvereinbarung. Eine Honorarvereinbarung darf nach § 4 Abs. 2 RVG nur im außergerichtlichen Bereich dazu führen, dass die im RVG bestimmten Gebühren unterschritten werden. Besonders für übertragene Aufgaben, die im RVG nicht vorkommen, oder bei denen die Bearbeitungszeit und der Aufwand deutlich höher sind, so dass die Berechnung nach RVG unverhältnismäßig erscheinen müsste.
Kontaktaufnahme Schritt für Schritt
Schildern Sie uns bitte kurz, um welchen Sachverhalt es sich handelt. So können unsere Mitarbeiter Sie direkt an den richtigen Anwalt weiterleiten. Bitte halten Sie neben Ihren Kontaktdaten weitere Unterlagen bereit, damit wir sogleich klären können, ob gegebenenfalls Fristen einzuhalten sind oder bspw. eine Rechtsschutzversicherung existiert.
Kontaktieren Sie uns
Tel: +49 (0)81 61 / 5 30 20
E-Mail: jurtax@huber-wilhelm.de